Im Mittelpunkt der gestrigen Sitzung vor der einmonatigen Sommerpause standen die Anträge der Fraktionen mit sehr unterschiedlichen Sachverhalten:
- Antrag „ JA zum Volksentscheid – Für eine hohe Beteiligung am Volksentscheid werben “ von der Fraktion Die Linke
Am 6. September 2015 findet in Mecklenburg-Vorpommern der erste Volksentscheid statt. In ihrem Antrag hatte die Linke folgende drei Punkte aufgeführt:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bedankt sich bei den Initiatoren des Volksbegehrens für das ehrenamtliche Engagement. Mit diesem Engagement wurde das 1. Volksbegehren in der Geschichte unseres Landes erfolgreich abgeschlossen. Dieser Erfolg ist Beweis für die lebendige Demokratie in unserem Land.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar unterstützt den am 06. 09. 2015 stattfindenden Volksentscheid. Sie wird für eine hohe Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger und Rückabwicklung der Gerichtsreform werben.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fordert den Bürgermeister auf, im Rahmen seine Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am Volksentscheid nicht erschwert wird und für eine hohe Teilnahme zu werben.
In der SPD-Fraktion hatten sich die Mitglieder in ihrer Diskussion darauf verständigt, dass nur der 1. Punkt für uns zustimmungsfähig ist. Selbstverständlich begrüßen wir den Volksentscheid und die damit verbundene gelebte Demokratie. Die Vorgabe im 2. Punkt allerdings, für eine Rückabwicklung der Gerichtsreform zu werben, steht der freien Meinungsbildung und einer selbstbestimmten Wahl entgegen und hat gerade nichts mit Demokratie zu tun. Der 3. Punkt dieses Antrages erübrigt sich für uns, da die Unterstützung dieser Verfahrensdurchführung durch den Bürgermeister der Hansestadt Wismar nicht nur in finanzieller Hinsicht erfolgt (die Wahlhelfer bekommen die Erhöhung ihrer Aufwandsentschädigung aus dem städtischen Haushalt), sondern selbstverständlich seit Bekanntwerden auch organisatorisch wahrgenommen wird.
In der Rede vor der Bürgerschaft brachte deshalb unsere Fraktionsvorsitzende Kerstin Adam diese Ansicht zum Ausdruck. Sie wies auch darauf hin, dass durch die Gerichtsstrukturreform u.a. die Hansestadt Wismar mit seinem Amtsgericht gestärkt wird.
In der auf die Debatte folgenden Abstimmung wurde der erste Punkt angenommen und die beiden anderen abgelehnt.
- Antrag „Aufstellung öffentlicher Bücherschränke“ von der CDU-Fraktion
Mit diesem Beschlussvorschlag bat die CDU-Fraktion den Bürgermeister um die Prüfung der Möglichkeiten, im öffentlichen Raum unserer Stadt an zentral gelegenen, leicht erreichbaren Orten Bücherschränke aufzustellen und einzurichten.
Grundsätzlich konnten wir diesem Prüfauftrag folgen, da ein solches Angebot einen niederschwelligen und lebendigen Zugang zu Bildung und Kultur vor Ort ermöglicht. Allerdings vermissen wir die Eigeninitiative seitens der Antragsteller, wie sie bereits von uns in der Mai-Sitzung der Bürgerschaft angesprochen wurde. Es sollten aus unserer Sicht vorab Verantwortlichkeiten geklärt und einschließlich eines nötigen Sponsorings für den Aufbau auch nach Vereinen und Paten gesucht werden, die diese mobilen Bücheraustauschbörsen fortlaufend betreuen.
Nun wird nach Prüfung und Vorlage durch den Bürgermeister darüber erneut zu entscheiden sein. Wir bleiben selbstverständlich an diesem Thema dran.
In der Abstimmung wurde sich dafür ausgesprochen.
- Antrag „Öffentlichkeitsauftritt der Hansestadt Wismar in sozialen Netzwerken“ von der CDU-Fraktion
Diesem Antrag, einen medialen Auftritt unserer Stadt in den sozialen Netzwerken zu prüfen wurde zugestimmt. Der Bürgermeister soll die Antwort bis zum 1.Oktober dieses Jahres vorlegen.
- Antrag „Benennung eines Platzes nach Prof. Gottfried Kiesow“ von der Für-Wismar-Fraktion
Diesem Antrag sind wir als SPD-Fraktion bereits im Vorfeld der Sitzung beigetreten. Unsere Fraktionsvorsitzende würdigte in ihrem Redebeitrag die Verdienste des verstorbenen Prof. Gottfried Kiesow für die Hansestadt Wismar. Als damaliger Vorsitzender der Deutschen Stiftung Denkmalschutz setzte er sich unermüdlich für den Wiederaufbau der Sankt-Georgen-Kirche und die Förderung der Backsteingotik auch in unserem sogenannten gotischen Viertel ein. Als einen würdigen Ort für eine Benennung schlug die SPD-Fraktion deshalb auch einen Platz im Gotischen Viertel vor. Weitere Modalitäten sollten dann im entsprechenden Ausschuss beraten werden.
Dem Antrag sind außer der SPD-Fraktion noch die CDU-Fraktion sowie die Fraktion FDP/Grüne beigetreten. Der Grundsatzbeschluss wurde einstimmig getroffen.
- Antrag „ Zaun Fürstenhofgarten“ der Für-Wismar-Fraktion
Die Antragsteller beauftragen hiermit den Bürgermeister, Alternativen bzw. Varianten zur Gestaltung des Fürstenhofgartens vorzulegen. Sie sehen diesen in einem unbefriedigenden Zustand. Danach soll in der Bürgerschaft darüber diskutiert werden.
Der Bürgermeister erläuterte dazu, dass es in unserer Haushaltssituation nicht möglich war und ist, diese Maßnahme in den Investitionsplan der Hansestadt aufzunehmen. Das beträfe auch die qualifizierte Erarbeitung von Varianten. Allerdings befürwortete er eine Besprechung dazu im entsprechenden Fachausschuss.
Wir als SPD-Fraktion sehen hier die Chance, die Sachlage genauer anzuschauen und gegebenenfalls zu verändern. Wir stellten den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss, dem alle Fraktionen folgen konnten. Kerstin Adam bat um eine freie und ergebnisoffene Diskussion von Varianten mit und ohne Zaunfelder zur eventuellen Einfriedung des Gartens.