Die Bürgerschaft kam am 25. Januar zu ihrer ersten Sitzung im Jahr 2018 zusammen. Wir möchten Sie mit unserem kurzen Rückblick über die getroffenen Entscheidungen informieren.
Bebauungsplan Schwanzenbusch Nord – Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet
Durch die gute Stadtentwicklung ziehen immer mehr Menschen nach Wismar und die Nachfrage nach Baugrundstücken ist hoch. Deshalb hat die Bürgerschaft den Bebauungsplan für den Bereich Schwanzenbusch Nord einstimmig beschlossen.
Auf einer Fläche von 10,8 ha entstehen in 2 Bauabschnitten 50 Grundstücke. Das Gebiet wird mit Einfamilien- und Doppelhäusern zwischen 500 und 750 m², 4 Mehrfamilienhäusern mit 8 Wohnungen je Haus und einer Stadtvilla mit 4 Wohnungen bebaut.
Die Planungsunterlagen können von den Bürgern für einen Monat im Bauamt, Kopenhagener Straße 1, eingesehen werden.
Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen St. Marienkirchhof 5. Bauabschnitt
Die Stadt plant die Umgestaltung und Sanierung der Verkehrsanlagen am St. Marienkirchhof. In den letzten Jahren wurden die Bauabschnitte 1-4 schon umgesetzt und nun sollen die Straßen St. Marienkirchhof, Johannisstraße und Schüttingstraße saniert werden. Dazu gehören die Straßenentwässerung, Fahrbahn- und Gehwegerneuerung sowie die Straßenbeleuchtung als LED.
Die Maßnahme wird 2018 umgesetzt und die Kosten von 623.418,85 € mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 297.916,02 € gefördert.
Anträge der Fraktionen
Um-/Ausbau der Kleinschmiedestraße – CDU
Mit dem Antrag wollte die CDU-Fraktion den Bürgermeister beauftragen, aufgrund der starken Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer die Kleinschmiedestraße um- bzw. auszubauen.
In der Debatte entgegnete unser Fraktionsmitglied Michael Tiedke, dass im Doppelhaushalt 2018/2019 insgesamt 240.000 € im Investitionsplan eingestellt sind. Sie stellen also einen Prüfauftrag, der schon längst im Haushalt eingearbeitet wurde. Bleibt die Frage, hat die CDU den Haushalt nicht gelesen und ihn deswegen nicht mit beschlossen, oder geht es ihnen nur darum, die Anzahl ihrer Anträge zu erhöhen.
Unsere Fraktion hat die Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss beantragt, um zusammen mit der Verwaltung zu beraten, wie genau ein Um-/Ausbau aussehen könnte.
Der Verweisung wurde zugestimmt.
Verbesserung der Querungssituation für Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Philipp-Müller-Straße – FDP/Grüne und Für-Wismar-Fraktion
Auf der Bürgerschaftssitzung im Oktober stand die Verbesserung für Fußgänger und Radfahrer in der Philipp-Müller-Straße zwischen Hochschule und Park der Solidarität schon einmal auf der Tagesordnung. Damals wurde der Antrag danach im Bauausschuss beraten und in geänderter Fassung nun also wieder in die Bürgerschaft eingebracht.
Dazu sagte unser Mitglied Sibylle Runge, dass es in der Straße keine Unfallhäufung gibt. Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, eine Lösung im Rahmen der geplanten Sanierung 2021-2023 umzusetzen, statt jetzt eine halbherzige Lösung zu schaffen. Zudem hätten die ganzen Bautätigkeiten, die jetzt diskutiert werden, vor 2 Monaten in den Haushaltsberatungen eingebracht werden können.
Die Fraktion FDP/Grüne sagte daraufhin, dass sie den Prüfantrag auch für den Zeitpunkt der Sanierung meinen. Es wäre für alle beteiligten schön, wenn es in Zukunft auch klar formuliert würde.
So konnte der Antrag mehrheitlich angenommen werden.
Fahrradverkehr in der Fußgängerzone – Fraktion DIE LINKE.
Die Fraktion beantragte ein Verbot des Fahrradfahrens auf dem Boulevard.
Vor der Sitzung hat der Bürgermeister der Bürgerschaft mitgeteilt, dass dieser Sachverhalt ausschließlich in seine Zuständigkeit fällt und er gegen einen etwaigen Beschluss der Bürgerschaft Widerspruch einlegen müsste.
Unsere Fraktion vertritt die Auffassung, dass gegen die Raserei auf dem Boulevard regelmäßige Kontrollen helfen können. Außerdem wünschen wir uns mutige Bürger, die auch mal einem Fahrradfahrer die Stirn bieten, langsamer und aufmerksamer zu fahren.
Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt im Boulevardbereich Schrittgeschwindigkeit vor. Ein Verbot hätte zur Folge, dass es noch mehr Kontrollen geben müsste, um die Einhaltung zu garantieren.
Aus unserer Sicht ist die Diskriminierung eines Verkehrsteilnehmers nicht förderlich.
In der längeren Diskussion wurde dann vorgeschlagen, den Antrag im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss weiter zu beraten. Dies wurde von der Bürgerschaft angenommen.