Die Bürgerschaftsmitglieder hatten hauptsächlich über die Einführung von wismarPLUS und den neuen Förderantrag beim Bund zur Weiterentwicklung des Gebietes um die St.-Marienkirche zu entscheiden. Des Weiteren standen Anträge der Fraktionen auf der Tagesordnung.
Im Ergebnis sind aus unserer Sicht folgende Themen bzw. Entscheidungen hervorzuheben:
• Einführung von wismarPLUS – Kombiticket für attraktive Ermäßigungen in öffentlichen und privaten Institutionen
Mit der Einführung der wismarPLUS Card zum 1. April fällt das seit dem 1. Mai 2014 geltende „Kombiticket für touristische Einrichtungen“ weg. Es bietet eine größere Möglichkeit für Besucher und Einheimische der Hansestadt Wismar, attraktive Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Jetzt beteiligen sich auch private Institutionen wie z.B. das Cine-Star, das phanTECHNIKUM oder auch der Tierpark Wismar. Auch ein Tagesticket 1+ für den städtischen Busverkehr ist in dieser Card enthalten. Es berechtigt den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Stadtverkehrs unter Mitnahme einer unbegrenzten Anzahl von Kindern oder Enkelkindern bis zu 14 Jahren. Das Ticket hat wie die WismarPLUSCard eine Gültigkeit von 24h und ist für 12 EURO (gesamt) als Couponheft in der Touristinformation sowie bei den beteiligten Partnern erhältlich.
Die Bürgerschaft hat der Vorlage mit Befürwortung unserer Fraktion zugestimmt.
• St. Marienforum Wismar – Förderantrag „Nationale Projekte des Städtebaus“
Die Bundesregierung hat auch in diesem Jahr ein Investitionsförderprogramm für nationale Städtebauprojekte aufgelegt. Nachdem wir bei 2 vorangegangenen Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden, hat sich die Hansestadt Wismar nun erneut mit einem Antrag zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Gebietes um die St.-Marienkirche für eine Fördermittelbewilligung beworben.
In dem vorgestellten Planungsentwurf ist unter anderem vorgesehen
> den Innenraum der Marienkirche mit archäologischen Funden zu gestalten
> einen Skulpturengarten anzulegen
> die Alte Schule mit einer transparenten und filigranen Konstruktion einzubeziehen.
Unsere Fraktionsvorsitzende Kerstin Adam erläuterte in ihrem Redebeitrag, dass die Fraktion das weiterentwickelte Planungskonzept und die Einbeziehung der Alten Schule sehr begrüßt. Durch die wegnehmbare Konstruktion ist auch in Zukunft der Wiederaufbau der Alten Schule nicht ausgeschlossen. Sollten wir als Stadt in diesem Jahr zu den geförderten Projekten zählen, dann würden unsere BürgerInnen und Bürger diesen städtischen Raum als wesentlich attraktiver erleben können und für Besucher unserer Hansestadt wäre es ein weiterer Anziehungspunkt.
Die Bürgerschaft hat dem vorgestellten Förderantrag unter Zustimmung unserer Fraktion zugestimmt.
• Für-Wismar-Antrag Bereitstellung eines Behindertenbeirates der Hansestadt Wismar
In Anlehnung an die letzten Einwohnerfragestunden bei der Bürgerschaft hatte die Für-Wismar-Fraktion nun einen Antrag zur Bildung eines Behindertenbeirates für die Hansestadt vorgelegt. Gebildet werden sollte dieser mit fünf Personen als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen. Unsere Fraktionsmitglieder haben diese Überlegungen grundsätzlich befürwortet, sehen jedoch noch viele offene Fragen. Deshalb wies unser Fraktionsmitglied Michael Tiedke in seinem Redebeitrag zum Thema darauf hin, dass z.B. die Aufgaben dieses im Antrag vorgeschlagenen Beirates, die Finanzierung und die Betreuung geklärt werden müssen.
Wir stellten demzufolge den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss, welchem gefolgt wurde bei zusätzlicher Beratung im Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.
• Eigene Fraktionsanträge
Unsere Fraktion hatte zwei Anträge zu den Themen „Durchführen von kleineren Empfängen auf der Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche-Wismar“ sowie „Aufnahme des Cityplans für Rollstuhlfahrer in die geplanten Stadtinformationsanlagen“ in die aktuelle Bürgerschaftssitzung eingebracht. Beide Anträge wurden von der Bürgerschaft angenommen.
Näheres dazu finden Sie in unserem Bericht von der letzten Woche. Selbstverständlich werden wir hier auch über die Ergebnisse der Antragsprüfung bzw. dessen Durchführung berichten.