Als 2020 die Pandemie ausgerufen wurde, mussten viele Bereiche schnell und effizient neu gedacht werden, so auch die Arbeit in der Bürgerschaft. Hierfür wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es den Bürgerschaftsmitgliedern ermöglichte, komplett online zu tagen. Deswegen hat die Hansestadt Wismar investiert, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Im Laufe der Pandemie ging man zur hybriden Teilnahme an Sitzungen über. Mit dem Ende der Pandemie fehlt nun jedoch diese gesetzliche Grundlage.
Wir sind bestürzt darüber und sehen dringenden Handlungsbedarf, denn hierbei wird der gemachte digitale Fortschritt zurückgenommen. Außerdem wurde eine ernorme Barrierefreiheit erreicht, da für die demokratische Teilhabe keine persönliche Anwesenheit mehr nötig war. So wurde auch Mitgliedern mit Erkrankungen oder Bewegungseinschränkungen die Beteiligung erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht.
Das führt nebenbei auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt. Die entfallende Anreise zu den Sitzungen spart zudem Emissionen ein. Die Gründe, erneut eine gesetzliche Grundlage – unabhängig von einer Pandemie- zu schaffen, sind mannigfaltig.
Deswegen stellt die SPD-Fraktion den Antrag, sich bei der Kommunalaufsicht im Innenministerium MV und beim Städte- und Gemeindetag für eine Wiedereinführung hybrider Sitzungsformen einzusetzen. Wir hoffen auf Zustimmung.